Ganz klar.» [pag. 5 Z. 68 ff.]; «ich hatte so viel Glück» [pag. 71 Z. 34]; «[…] sonst wäre es viel schlimmer herausgekommen für mich [pag. 72 Z. 8]). Sowohl die von ihr beschriebene Schockreaktion wie auch die Erleichterung darüber, dass ihr nichts passiert ist, wirken authentisch und sind nur als Reaktion auf eine prekäre Verkehrssituation wie das Touchieren durch ein Auto zu erwarten. Die Glaubhaftigkeit dieser Aussagen wird entgegen der Verteidigung nicht in Zweifel gezogen durch die Aussage der Zeugin, sie könne «Distanzen nicht einschätzen».