bei einer Frage zum Kerngeschehen, das sie zur Anzeige bringen wollte, zugab, ein Detail nicht mehr genau zu wissen, spricht stark dafür, dass sie das Geschehen in ihrer Einvernahme ohne Übertreibungen so erzählte, wie sie es erlebt hat. Auch an anderen Stellen ist ersichtlich, dass sie auf Übertreibungen verzichtet und den Beschuldigten nicht übermässig belastet hat: Bereits in ihrer allerersten, freien Schilderung des Sach-