11. Beweiswürdigung Im Folgenden werden zunächst die relevanten Aussagen der beteiligten Personen analysiert. Danach wird für die einzelnen Sachverhaltsabschnitte eine Gesamtwürdigung des Beweismaterials vorgenommen. 11.1 Aussagenanalysen 11.1.1 Aussagen der Zeugin E.________ / Fahrradfahrerin Die relevanten Aussagen von E.________ wurden von der Vorinstanz weitgehend korrekt wiedergegeben, darauf wird unter Vorbehalt der nachfolgenden Erwägungen verwiesen (pag. 108 ff., S. 14 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Vorinstanz erachtete die Aussagen von E.________ als wirklichkeitsnah, detailliert und konstant.