Im Rahmen der Beweiswürdigung ist somit in einem ersten Schritt zu klären, was zwischen dem Beschuldigten und E.________ im Kreisverkehr vorgefallen ist, was der Beschuldigte dabei wahrgenommen hat, und worauf sein Wille gerichtet war. Ausgehend von diesen Feststellungen ist sodann zu prüfen, wie sich der Beschuldigte danach verhalten hat. Zuletzt ist die Situation beim Fussgängerstreifen zu beleuchten, wobei insbesondere zu klären ist, ob L.________ die Absicht hatte, den Fussgängerstreifen zu überqueren, oder ob sie, wie von der Verteidigung sinngemäss vorgebracht, erkennbar auf ihren Vortritt verzichtet hat.