Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass zwischen der Einfahrt F.________(Strasse) in den Kreisverkehr und der Ausfahrt G.________(Strasse) in Richtung I.________ noch die J.________ (Strasse) in Richtung Bahnhof K.________ abbiegt (siehe den von der Vorinstanz ebenfalls beigezogenen Kartenausschnitt auf Google Maps https://www.google.ch/maps.________, zuletzt besucht am 6. September 2021). Die Ausfahrt G.________(Strasse) in Richtung I.