Damit missachtete er seine Pflicht, nach dem Unfall sofort anzuhalten, sich um die Frau zu kümmern und ggf. die Polizei zu avisieren. Ferner missachtete er gegenüber der Fussgängerin, die auf der Mittelinsel beim Fussgängerstreifen stand und beabsichtigte die zweite Fahrbahnhälfte zu überqueren, den Vortritt.