Richtung I.________ ab, wobei er bei dem Manöver mit der vorderen rechten Seite seines PW das Vorderrad des Fahrrades touchierte. Die Radfahrerin, die nicht sehr schnell fuhr konnte abstehen bzw. abspringen und so einen Sturz verhindern. In der Folge ging der Beschuldigte kurz vom Gas, da er realisiert hatte, was passiert war, fuhr dann aber dennoch weiter. Damit missachtete er seine Pflicht, nach dem Unfall sofort anzuhalten, sich um die Frau zu kümmern und ggf. die Polizei zu avisieren.