2.4 zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten. 5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Blick auf das oberinstanzliche Verfahren wurden von Amtes wegen ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten (pag. 193 f.), ein Strafregisterauszug (pag. 196) sowie ein ADMAS-Auszug (pag. 197) zu den Akten genommen.