4. Anträge der Parteien Der Beschuldigte stellte in seiner Berufungsbegründung vom 23. November 2020 folgende Anträge (pag. 205): 1. Ziff. I des Urteils vom 30. April 2020 betreffend die Freisprüche (ausgenommen jedoch die Ver- fahrenskosten- und Entschädigungsregelung) sei zu bestätigen. 2. A.________ sei freizusprechen von der Anschuldigung der groben Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 9. Mai 2019 in D.________ durch ungenügenden Abstand beim Abbiegen nach Überholen im Kreisverkehrsplatz.