146 und pag. 162 ff.). Darin erklärte sie, ihre Berufung beziehe sich auf die Freisprüche, die Verurteilung wegen grobfahrlässiger grober Verkehrsregelverletzung, die Strafzumessung und die Kostenfolgen. Beide Parteien verzichteten darauf, Nichteintretensgründe geltend zu machen oder Anschlussberufung zu erklären (pag. 168 und pag. 170). 3. Schriftliches Verfahren Mit Einverständnis der Parteien wurde mit Verfügung vom 21. Oktober 2020 die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens angeordnet und den Parteien Gele-