2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft fristgerecht Berufung an. Die Berufungsanmeldung des Beschuldigten datiert vom 6. Mai 2020 (pag. 90), diejenige der Staatsanwaltschaft vom 7. Mai 2020 (pag. 91). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde den Parteien mit Schreiben vom 10. September 2020 resp. vom 17. September 2020 zugestellt (pag. 136 und pag. 142). Die Berufungserklärung des Beschuldigten datiert vom 1. Oktober 2020 und ging fristgerecht beim Obergericht ein (pag.