(nachfolgend: Beschuldigter) wurde mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 30. April 2020 vom Vorwurf der einfachen Verkehrsregelverletzung sowie vom Vorwurf des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall, beides angeblich begangen am 9. Mai 2019, freigesprochen, unter Ausrichtung einer Entschädigung an den Beschuldigten sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern. Hingegen wurde der Beschuldigte der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 9. Mai 2019, schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 210.00, zu einer Verbindungsbusse von