1. Erstinstanzliches Urteil A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wurde mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 30. April 2020 vom Vorwurf der einfachen Verkehrsregelverletzung sowie vom Vorwurf des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall, beides angeblich begangen am 9. Mai 2019, freigesprochen, unter Ausrichtung einer Entschädigung an den Beschuldigten sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern.