Urteil des BGer 2C_254/2017 vom 6. Juni 2018 E. 3.2.1; siehe auch Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern 2019/44 vom 25. Juni 2019 E. 3.1). Ob die BVD auf ein (erneutes) Gesuch des Beschwerdeführers eintreten würde, nachdem sie ihm die besondere Vollzugsform des EM dazumal gewährte und in der Folge widerrief, kann und muss an dieser Stelle offenbleiben, zumal diese Frage nicht vom Streitgegenstand gedeckt ist. Letztlich ist jedoch festzuhalten, dass sich in der Vorgehensweise der BVD, von sich aus keine Abklärungen zu einer besonderen Vollzugsform zu tätigen bzw. eine solche vor Erlass der besagten Aufge-