5 er diesen Entscheid nicht durch ein neues Gesuch in Frage stellen könne. Wenn es sich folglich um ein Gesuch handle, so sei darauf nicht einzutreten. Dasselbe gelte für den Antrag, dass über seine Zeit im EM ein Führungsbericht verfasst werden solle. Dies sei einerseits vom Streitgegenstand nicht gedeckt und andererseits sei die SID als Beschwerdeinstanz hierfür nicht zuständig (pag. 19). Ferner sei der Verfahrensantrag auf Einbezug bzw. Anhörung von Frau B.________ abzuweisen, zumal nicht ersichtlich sei, inwiefern