Ad Beizug des Electronic Monitoring (EM) bzw. eines Führungsberichts des EM und Einbezug von Frau B.________ in das vorliegende Beschwerdeverfahren 17. Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, dass zur Wahrung des rechtlichen Gehörs das EM in das Verfahren einzubeziehen sei und ausserdem von Amtes wegen ein Führungsbericht des EM einzuholen sei. Ausserdem sei bei Frau B.________ (Ausführende des EM) eine Vernehmlassung anzufordern und sie sei durch das Obergericht einzuvernehmen (pag. 5 f.).