3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 15. Mai 2020 Beschwerde bei der POM (nunmehr Sicherheitsdirektion des Kantons Bern; SID). Er beantragte die vollumfängliche Aufhebung der angefochtenen Verfügung, die superprovisorische Gewährung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde sowie die Feststellungen, dass sein rechtliches Gehör aufgrund der fehlenden Rechtsmittelbelehrung in der angefochtenen Aufgebotsverfügung verweigert worden sei und dass mehrere Strafen/Bussen zusammengefasst worden seien.