Am 4. März 2019 erliessen die BVD infolge Verjährung von Urteilen eine neue Aufgebotsverfügung zum Strafantritt am 15. April 2019 für die Verbüssung von Ersatzfreiheitsstrafen von nunmehr 106 Tagen (BVD-Akten, pag. 63 f.). Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 3. April 2019 Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion (POM) des Kantons Bern (BVD-Akten, pag. 71 ff.). Mit Entscheid vom 27. Juni 2019 wies die POM die Beschwerde ab, soweit sie darauf eintrat (BVD-Akten, pag.