Das Bundesgericht hat dazu festgehalten, dass die Covid-19-Pandemie einer Inhaftierung nicht entgegenstehe, sofern die Richtlinien der WHO zur Bekämpfung der Pandemie sowie die Massnahmen und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit zu diesem Thema eingehalten werden (Urteil des Bundesgerichts 1B_220/2020 vom 26. Mai 2020 E. 5.3). Die Einhaltung dieser Schutzmassnahmen haben im bisherigen Verlauf der Pandemie denn auch eine namhafte Ausbreitung von Covid- 19 in den Gefängnissen und Justizvollzugsanstalten der Schweiz erfolgreich verhindern können (BRÄGGER, Verbreitung der Covid-19-Pandemie im