Davon erfasst ist beispielsweise eine Maskentragpflicht, ein zeitweises Besuchsverbot oder die Anordnung von Quarantäne für Neueintretende (Medienmitteilung des Kantons Bern vom 20. Januar 2021). Diese Schutzmassnahmen richten sich nach der Orientierungshilfe der KKJPD vom 6. April 2020, in der die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) konkretisiert wurden. Die Massnahmen werden laufend überprüft und angepasst, um unnötige Einschränkungen der Inhaftierten zu verhindern. So wurde etwa das Besuchsverbot per 11. März 2021 wieder aufgehoben (Medienmitteilung des Kantons Bern vom 4. März 2021,