26 Gunsten des Beschwerdeführers ausfallen. Als Hochrisikopatient stelle die Inhaftierung für ihn ein nicht hinnehmbares Risiko dar (Stichworte: Suizidgefahr, Verschlimmerung der Herzerkrankung, erhöhte Ansteckungsgefahr, soziale Isolation infolge Besuchsbeschränkungen, ungenügende Hygienezustände etc.). 24.3