O., S. 55 f.). Der Beschwerdeführer muss gemäss den eingereichten Arztberichten verschiedene Medikamente einnehmen und regelmässige ärztliche Kontrollen vornehmen lassen. Zusätzlich wurde ihm regelmässige körperliche Aktivität von minimal 3x30 min/Woche empfohlen (Akten SID, 2020.SIDGS.206, pag. 038 f.). Die Einnahme von Medikamenten ist nach dem Gesagten auch in Haft möglich,