138 ff.). Der Beschwerdeführer zitiert in der Beschwerdeschrift zudem Prof. Dr. F.________ als Leiter der ambulanten und präventiven Kardiologie des G.________(Spital), laut dem die mit dem Vollzug einer 18-monatigen Freiheitsstrafe einhergehende extreme psychosoziale Belastungssituation eine ernstzunehmende Gefahr für die Gesundheit des Beschwerdeführers darstelle. Die Herzerkrankung von Herrn A.________ würde beim Vollzug der Freiheitsstrafe fortschreiten und mit grösster Wahrscheinlichkeit einen ungünstigen Verlauf nehmen (pag. 21).