Wie von der Vorinstanz vorgebracht, wird bei Eintritt in den Strafvollzug durch den Gesundheitsdienst der Vollzugseinrichtung eine detaillierte Abklärung vorgenommen und allfällig notwendige medizinische Massnahmen in die Wege geleitet. In sämtlichen Gefängnissen und Justizvollzugsanstalten der Schweiz steht ein Gesundheitsdienst für die medizinische Versorgung der Inhaftierten zur Verfügung. Zusätzlich zur Möglichkeit einer medikamentösen Behandlung besteht ein psychologisches Betreuungsangebot. Der Forensisch-Psychiatrische Dienst (FPD) stellt dabei in den Justizvollzugsanstalten des Kantons Bern und den Regionalgefängnissen Bern, Biel, Burgdorf und Thun die psychiatrische