Wie bereits ausgeführt, ist eine persönliche Untersuchung der zu begutachtenden Person laut Bundesgericht nicht zwingend, wenn die bestehenden aktuellen Berichte eine hinreichende Grundlage für die Beurteilung bilden (Urteil des Bundesgerichts 6B_580/2010 vom 26. Juli 2010 E .1.). Es ist daher nicht zu beanstanden, dass Dr. med. D.________ die Arztberichte als hinreichende Grundlage für die medizinische Beurteilung zur Frage der Hafterstehungsfähigkeit des Beschwerdeführers erachtete und eine persönliche Exploration für ihre Beurteilung nicht als angezeigt hielt.