_ ausführlich und zeitnah dokumentiert. Es ist deshalb nicht zu beanstanden, dass sie im Hinblick auf ihre Beurteilung nicht erneut dessen Fachmeinung einholte. Weiter kann Dr. med. D.________ nicht vorgeworfen werden, sie habe den Beschwerdeführer nicht zu einem Gespräch eingeladen. Dr. med. D.________ wurde von den BVD gebeten, gestützt auf die vom Beschwerdeführer eingereichten medizinischen Unterlagen dessen Gesundheitszustand zu beurteilen (amtliche Akten BVD, pag.