_ als Hausarzt des Beschwerdeführers bezeichnen die psychischen Probleme resp. die Depression des Beschwerdeführers zwar als massiv und seine Suizidgefährdung als erheblich und hochgradig. Er gibt aber weder Auskunft über die Behandlung dieser Beschwerden noch deren Besserungsaussichten. Zudem wird beschrieben, die Suizidalität habe sich seit «letztem November» – sprich