Mit Schreiben vom 21. August 2020 berichtete Dr. med. E.________ als Hausarzt des Beschwerdeführers, dieser habe ihn vor einigen Wochen mit massiven körperlichen und psychischen Problemen in seiner Sprechstunde aufgesucht. Der Patient leide an einer massiven Depression mit einer erheblichen Suizid- Gefährdung. Man könne argumentieren, dass ein solch hartes Urteil einen Delinquenten mit der psychischen Struktur seines Patienten regelrecht in den Suizid treibe. Die von ihm angesprochene Suizidalität sei vom Psychiater Dr. med. C.________ mehrfach bestätigt worden (pag. 61).