Im Bericht vom 13. Mai 2019 führte Dr. med. C.________ aus, der Beschwerdeführer habe eine regelmässige psychiatrische Behandlung mit 14- täglichen Besprechungen durchgeführt. Als Medikament erhalte er Deanxit. Die Hauptproblematik liege weiterhin auf psychiatrischem Gebiet. Herr A.________ habe infolge der Therapie die Fixation auf seine rechtlichen Probleme teilweise reduzieren können. Noch immer sei er jedoch von einem ausgeprägten Gefühl der Ungerechtigkeit erfüllt. Es sei schwierig, ihn von den agitierten Schilderungen seiner Schwierigkeiten abzubringen. Die Selbstmordgefährdung sei unterdessen subakut, es bestehe jedoch phasenweise eine relevante Suizidgefahr.