Angesichts der jetzigen, seelisch akut dramatischen Situation werde der Freiheitsentzug eine massive Selbstmordgefährdung mit sich bringen. Grundsätzlich sei der Freiheitsentzug aus medizinischer Sicht verantwortbar. Dies allerdings nicht im jetzigen Moment, sondern erst ca. Mitte 2019. Bis dahin würden die Psychotherapie und die medikamentöse Behandlung zu Fortschritten führen und seine extrem angespannte Gefühlslage – subjektiv fühle er sich sehr ungerecht behandelt – reduziert haben. Momentan sei der Freiheitsentzug aus psychiatrischer Sicht nicht verantwortbar (amtliche Akten BVD, pag. 213). Im Bericht vom 13. Mai 2019 führte Dr. med.