13 Spitals K.________ keine schwere kardiologische Erkrankung bzw. besorgniserregende kardiologische Krankheitssituation nahelegen. Aus den Berichten ergebe sich, dass die Situation des Beschwerdeführers als stabil eingeschätzt werde und keine akute Gefährdungslage bestehe. Aus den Berichten von Prof. Dr. F.________ gehe entgegen den Behauptungen des Beschwerdeführers nicht hervor, dass die Gesundheit des Beschwerdeführers im Strafvollzug über Gebühr gefährdet werde bzw. während des Strafvollzugs die Gefahr eines Herzinfarkts bestünde.