klären lassen (BVR 2014 S. 14 E. 5.1; Daum/Herzog, a.a.O., N. 28 zu Art. 18). Wird eine Begutachtung durchgeführt, besteht weiter gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung keine Verpflichtung zu einer persönlichen Exploration, wenn die vorliegenden aktuellen Berichte eine hinreichende Grundlage bilden (Urteil des Bundesgerichts 6B_580/2010 vom 26. Juli 2010 E.1.). Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist sodann die Verpflichtung einer Behörde, ihren Entscheid zu begründen.