20.4 In einem ersten Schritt ist somit zu überprüfen, ob die Vorinstanz den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers korrekt festgestellt hat und insbesondere, ob die vorhandenen ärztlichen Berichte für diese Feststellung eine genügende Grundlage gebildet haben. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob die Vorinstanz die danach erforderliche Güterabwägung korrekt vorgenommen hat (siehe Ziff. 24 unten).