Im Auftrag der BVD an die Vertrauensärztin vom 4. November 2019 wurde diese gebeten, gestützt auf die vom Beschwerdeführer eingereichten medizinischen Unterlagen zwecks Prüfung der Hafterstehungsfähigkeit dessen Gesundheitszustand zu beurteilen. Dem Auftrag wurden die Gesuche um Vollzugsaufschub des Beschwerdeführers vom 20. Dezember 2018, 25. Juni 2019 und 8. Oktober 2019 inkl. Beilagen und ärztlichen Unterlagen beigelegt. Dr. med. D.________ war somit sowohl über den psychischen wie auch über den physischen Gesundheitszustand des Beschwerdeführers ausführlich und fachärztlich dokumentiert worden.