und Präsidentin von I.________ war, zudem in mehreren Gefängnissen und Justizvollzugsanstalten als Gefängnisärztin arbeitete bzw. arbeitet und während mehreren Jahren am J.________ als Dozentin tätig war (www.________, zuletzt besucht am 9. März 2021). Aus der Auflistung der beruflichen Stationen ergibt sich zunächst nichts anderes, als dass Dr. med. D.________ gerade für die Beurteilung des konkreten Falls eine umfangreiche Erfahrung mit sich bringt. Sie verfügt zudem über einen Facharzttitel Innere Medizin und weist somit in Bezug auf Gesundheitsfragen im Strafvollzug sämtliche fachlichen Voraussetzungen auf.