Wer einen Ablehnungsgrund nicht unverzüglich nach dessen Kenntnisnahme geltend macht, verwirkt den Anspruch auf seine spätere Anrufung (BGE 136 I 207 E. 3.4 mit Hinweisen). 19.5 Soweit der Beschwerdeführer die Befangenheit der Vertrauensärztin mit einer «problematischen Abhängigkeit» von den BVD begründet, ist ihm zunächst entgegen zu halten, dass ihm die Auftragserteilung an Frau Dr. med. D.________ vom 4. November 2019 in Kopie zugestellt wurde (amtliche Akten BVD, pag. 246 ff.). Mit diesem Schreiben wurde ihm somit die Person der beauftragten