6. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 26. Februar 2020 bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (SID) Beschwerde. Er beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und den Aufschub des Vollzugs der ausgesprochenen Freiheitstrafe, eventualiter die Anordnung des Vollzugs mittels Electronic Monitoring (Akten SID, 2020.SIDGS.206, pag. 008 ff.). Den am 6. Mai 2020 gestellten Antrag auf Sistierung des Verfahrens, vorbehältlich der Anordnung einer alternativen Vollzugsform mittels Electronic Monitoring, wies die SID am 28. Mai 2020 ab (Akten SID, 2020.SIDGS.206, pag.