4. Am 25. Juni 2019 ersuchte der Beschwerdeführer erneut um Aufschub des Strafvollzugs um mindestens drei weitere Monate (amtliche Akten BVD, pag. 222 f.). Dabei bezog er sich auf ein Schreiben von Dr. med. C.________ vom 13. Mai 2019 (amtliche Akten BVD, pag. 219 f.) und reichte ein weiteres Schreiben von demselben zu seinem aktuellen Gesundheitszustand ein (datierend vom 11. Juni 2019; amtliche Akten BVD, pag. 226 f.). Aufgrund der Ausführungen von Dr. med. C.________ gewährten die BVD dem Beschwerdeführer einen dritten