3. Mit Eingabe vom 20. Dezember 2018 ersuchte der Beschwerdeführer unter Beilage eines Kurzberichts des Psychiaters Dr. med. C.________ um Erlass einer anfechtbaren Verfügung. Daraufhin forderten die BVD am 28. Dezember 2018 Dr. med. C.________ auf, einen Fragenkatalog auszufüllen, um eine neue Prüfung des aktuellen Gesundheitszustands des Beschwerdeführers vornehmen zu können. Nach Beurteilung des von Dr. med. C.________ eingereichten ärztlichen Berichts vom 18. Januar 2019 gewährten die BVD dem Beschwerdeführer am 31. Januar 2019 einen weiteren Vollzugsaufschub bis zum 15. Juli 2019 (amtliche Akten BVD, pag. 216 f.).