_, um zwölfmonatigen Strafaufschub wegen persönlichen, familiären, beruflichen, finanziellen und gesundheitlichen Gründen (amtliche Akten BVD, pag. 151 ff.). Die BVD hiessen das Gesuch des Beschwerdeführers am 7. Dezember 2018 teilweise gut und gewährten ihm angesichts seines aktuellen beruflichen Einsatzes einen Vollzugsaufschub von knapp mehr als zwei Monaten (amtliche Akten BVD, pag. 202 f.). Sie boten den Beschwerdeführer neu zum Strafantritt am 14. Januar 2019 auf (amtliche Akten BVD, pag. 204 f.).