(nachfolgend: Beschwerdeführer) der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung, der mehrfachen groben Verkehrsregelverletzung, der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrfähigkeit, der einfachen Verkehrsregelverletzung sowie des pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden für schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 170.00 sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00 verurteilt. Ferner bestätigte das Obergericht den vom Regionalgericht Bern-Mittelland verfügten