1. Mit Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 13. Dezember 2017 wurde A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung, der mehrfachen groben Verkehrsregelverletzung, der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrfähigkeit, der einfachen Verkehrsregelverletzung sowie des pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden für schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 170.00 sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00 verurteilt.