Dispositiv und Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Migration und Personenstand, Migrationsdienst (MIDI; Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Forensisch-Psychiatrischen Dienst der Universität Bern (Urteilsbegründung; nach Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 26. November 2020 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 28. Juni 2021) Die Präsidentin i.V.: