1. A.________ wird in Anwendung von Art. 49 OR sowie Art. 126 StPO zur Bezahlung von CHF 10‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 14. Dezember 2014 an die Straf- und Zivilklägerin C.________ verurteilt. 2. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. Die Zustimmung zur Löschung des von A.________ erstellten DNA-Profils (PCN F.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 1 Bst. e DNA-ProfilG).