Weiter werden von Rechtsanwalt B.________ mit Honorarnote vom 25. November 2020 Auslagen in der Höhe von CHF 351.00 geltend gemacht. Davon entfallen gemäss detailliertem Leistungsnachweis CHF 248.40 auf den Posten «Kopien amtliche Akten» (621 Seiten) vom 12. November 2020. Der Kammer erschliesst sich nicht, inwiefern es im vorliegenden Verfahren zu diesem Zeitpunkt hätte erforderlich sein können, eine solche Anzahl von Kopien zu machen. Die Auslagen sind entsprechend um den Betrag von CHF 248.40 zu kürzen. Ansonsten geben die geltend gemachten Auslagen zu keinen Bemerkungen Anlass.