1. Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt E.________ mit Verfügung vom 18. Mai 2018 für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten in der Zeit vom 9. Januar 2015 bis 12. April 2018 mit CHF 5'352.60 entschädigt wurde. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt E.________ die Differenz zwischen dem amtlichen und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 1'769.30, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).