2. Zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 400.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt. 4. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 30‘001.55 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung und die unentgeltliche Vertretung). 5. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 5'000.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung und die unentgeltliche Vertretung). III.