Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 17. Juli 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, angeblich begangen am 26. Oktober 2014 in Pieterlen, infolge fehlenden Strafantrags eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs);