21.2. Biometrische erkennungsdienstliche Daten Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst ist die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN F.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig zu erteilen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 47 22. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.