Er wird darüber hinaus verpflichtet, der Straf- und Zivilklägerin zuhanden von Fürsprecherin D.________ als Differenz zwischen der Entschädigung für die unentgeltliche Rechtspflege und dem vollen Honorar CHF928.90 zu bezahlen (Art. 433 Abs. 1 StPO). 21. Verfügungen 21.1. DNA-Profil Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN F.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist durch die auftraggebende Behörde ist vorzeitig zu erteilen (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).